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   FG Hessen, 16.04.1996 - 4 K 1982/93   

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https://dejure.org/1996,9182
FG Hessen, 16.04.1996 - 4 K 1982/93 (https://dejure.org/1996,9182)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.04.1996 - 4 K 1982/93 (https://dejure.org/1996,9182)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. April 1996 - 4 K 1982/93 (https://dejure.org/1996,9182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung; Verfügung über ein Konto eines Dritten durch Pfändung einer Verfügungsbefugnis in Form der Handlungsvollmacht

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 503
  • WM 1996, 1908
  • WM 1998, 2430
  • EFG 1998, 531
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2777/07

    Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit durch Kreditinstitut

    In dieser Hinsicht schließt sich der Senat den Ausführungen des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 16.04.1996 4 K 1982/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 531) an.
  • FG Saarland, 30.08.2018 - 2 K 1282/15

    Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einer

    Da ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht erkennbar ist, kann es der Senat dahinstehen lassen, ob die Klägerin als Drittschuldnerin überhaupt berechtigt wäre, einen solchen Verstoß geltend zu machen (vgl. Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO § 281 AO Stand: Juni 2014, Rn 29; nur Unwirksamkeit und formelle Mängel: Werth in Klein, AO , 13. Aufl. 2016, § 309 Rn 34; weiter: Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Feb. 2018, § 309 AO , Rn 56; Kögel in Gosch, AO/FGO, § 309 AO , Stand: Mai 2013, Rn 144, Dißars in Schwarz/Pahlke AO/FGO, Stand: April 2014, § 309, Rn 35; so offensichtlich auch FG Hessen vom 16. April 1996 4 K 1982/93, EFG 1998, 531 ).
  • FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 4276/06

    Nutzungsüberlassung eines Kontos - Inanspruchnahme für fremde Steuerschulden

    Dazu zählt nicht die Kontovollmacht (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16.04.1996, 4 K 1982/93, EFG 1998, 531).
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